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Ihnen zu Ihrem Recht.

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Scheiden muss nicht

immer weh tun ...

Als erfahrene Anwaltskanzlei für Familienrecht begleiten wir Unternehmer, Selbstständige und Privatpersonen von der Trennung bis zur Scheidung.  Denn die richtige Strategie ist entscheidend für den Ausgang eines solchen Verfahrens. Wir beraten Sie daher bei allen wichtigen dazugehörigen Vermögensfragen.


Auch  ist für das Scheidungsverfahren selbst die Vertretung durch einen Anwalt zwingend vorgeschrieben. Ohne Rechtsanwalt können keine Anträge gestellt werden.


Der Ablauf

Das Scheidungsverfahren wird durch den Scheidungsantrag eines beauftragten Rechtsanwalts eingeleitet. Mit der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten wird die Scheidung rechtshängig. Hieran sind eine Reihe von Rechtsfolgen geknüpft.


Wir unterstützen Sie vom Scheidungsantrag bis hin zum Scheidungstermin vor Gericht.

Überblick über den Ablauf

eines Scheidungsverfahrens:



  • Ablauf des Scheidungsverfahrens:

        von der Trennung zur Scheidung


  • Scheidungsantrag


  • Strategie und Taktik

        im Scheidungsverfahren


  • Versorgungsausgleich und sonstige Scheidungsfolgen


  • Die Dauer des Scheidungsverfahren


  • Die Kosten der Scheidung


Wir helfen Ihnen in allen Punkten, beginnend mit dem Ausarbeiten der richtigen Strategie und den für Sie persönlich wichtigsten Zielen.


Das Sorgerecht und das Umgangsrecht sind ebenfalls oft strittige Punkte, in denen wir Ihnen helfen, Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen.




Unsere Leistungen

Scheidungsantrag


 Mit dem Scheidungsantrag eines oder beider Ehegatten wird das Scheidungsverfahren eingeleitet. Da  dieser im Hinblick auf die Scheidung und die möglichen folgen wichtig ist, sollte dieser sehr sorgfältig vorbereitet werden.


Der Scheidungsantrag muss schriftlich gestellt und muss von einem zugelassenen Anwalt unterschrieben werden.


Wir helfen Ihnen hierbei, damit alle Pflichtangaben und notwendigen Dokumente vorhanden sind und es zu keinen Verzögerungen bei der Einreichung kommt.





Scheidungsvereinbarung


 Eine gut ausgearbeitete Scheidungsvereinbarung kann helfen, langjährige Auseinandersetzungen vor Gericht zu verhindern.Oftmals fährt man mit einer solchen Vereinbarung auch finanziell besser, da diese oftmals lösungsorientierter ausfallen, als eine gerichtliche Entscheidung.


Damit eine solche Vereinbarung einer gerichtlichen Prüfung auch standhält, ist eine Ausarbeitung bzw. Prüfung durch einen Anwalt äußerst wichtig.


Wir beraten Sie hinsichtlich aller steuer- und wirtschaftsrechtlichen Aspekte. Auch Umgangsregelungen können hier gleich mit einfließen.

Zugewinnausgleich


Die güterrechtliche Auseinandersetzung in einem Scheidungsverfahren erfolgt durch den Zugewinnausgleich. Der Ehepartner, der während der Ehe an Vermögen hinzugewonnen hat, muss je nach Umständen dieses teilen.


Dieses ist z.B. nicht ganz einfach, wenn es um hinzugewonnenen Immobilienbesitz oder Unternehmensanteile geht.


Mit unserer Erfahrung auch im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht stehen wir Ihnen hierbei kompetent zur Seite.

Versorgungsausgleich


Mit einer Scheidung sind einige rechtliche Folgen verbunden. Trotz eventueller ehevertraglicher Regelungen wird sehr oft der Versorgungsausgleich unberücksichtigt gelassen, nämlich der Ausgleich der während einer Ehe erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf Alterversorgung oder Erwerbsunfähigkeitsrente.


Dann muss dieser im Rahmen der Scheidung durch ein Gericht entschieden werden.


Besser, dieser wird vorher gerichtssicher ausgestaltet.


Hierfür sollten Sie aber unbedingt einen Fachanwalt hinzu ziehen.

Sorgerecht & Umgangsrecht


Ein wichtiger Punkt bei allen Scheidungsverfahren ist das Sorgerecht und das Umgangsrecht, welches das Verhältnis der Eltern zu den Kindern in so einem Falle regelt.


Dieses ist bei eine Scheidungen sehr oft ein strittiger Punkt. Bei einer Nichteinigung kann dann nur noch das Familiengericht entscheiden.


Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände.



 

 

Ehevertrag


Der Ehevertrag ist ein heutzutage ein sehr wichtiger Bestandteil einer Eheschließung. Im Falle einer Scheidung schafft er Klarheit und schützt bestehendes Vermögen. Denn die gesetzlichen Regelungen passen oftmals nicht mehr zu der modernen Ehe.


Daher ist es wichtig, Ihre Interessen mit entsprechenden Regelungen zu schützen.


Wir betreuen Sie als Unternehmer oder Privatperson in allen wichtigen Fragen rund um einen Ehevertrag.


  

 



Über uns

Kompetenz in allen Scheidungsangelegenheiten


Die Kanzlei Muhlack, Celik & Koch verfügt über langjährige Erfahrung in folgenden Bereichen:


  • Allgemeines Zivilrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Vetragsrecht
  • Erbrecht
  • Arbeitsrecht
  • Handels- und Gesellschaftrecht
  • Europäisches Wirtschaftsrecht
  • Deutsch-türkischer Rechtsverkehr


Mit entsprechender Fach-Kompetenz werden Sie in Ihrem Verfahren begleitet und engagiert vertreten.


Ihre Scheidungsspezialistin


Nejla Celik

Scheidungsanwältin

Geboren in Istanbul in der Türkei und aufgewachsen in Bremerhaven. Das Studium der Rechtswissenschaften habe ich an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel absolviert. Seit 2004 praktiziere ich als Anwältin mit den Schwerpunkten Familen- und Scheidungsrecht.


Neben meiner Tätigkeit als Anwältin bin ich für die Verbraucherzentrale Lübeck und in Sachen Rechtsberatung für den Frauennotruf Lübeck tätig.


Durch meine langjährige Erfahrung kann ich Sie in allen Phasen Ihrer Scheidung bzw. Trennung kompetent und engagiert vertreten.


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u. A. w. g.

Kontakt.

 

hanserecht

Rechtsanwälte

in Bürogemeinschaft

 

Hansestraße 69
23558 Lübeck
 

 

Telefon: 0451 / 611 64-0
Telefax: 0451 / 611 64-11


wwwhanserecht.com

mail: info@hanserecht.com

Impressum.


Muhlack I Celik I Koch

Rechtsanwälte und Notar a.D.

in Bürogemeinschaft

 

Kontakt

Telefon: +49 (0) 451 . 611 64-0

Telefax: +49 (0) 451. 611 6411

 

 

Rechtsform

Rechtsanwalt und Notar Horst-Dieter Muhlack und Rechtsanwältinnen Nejla Celik und Patricia Koch arbeiten in Form einer Bürogemeinschaft zusammen.

 

Mandatsaufträge werden dabei immer ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner erteilt.

Als Betreiber dieser Webseite vertreten Herr Rechtsanwalt und Notar Horst-Dieter Muhlac und Frau Rechtsanwältin Nejla Celik sich jeweils selbst.

 

Berufsbezeichnung

Die auf diesen Seiten als Rechtsanwalt und/oder Notar bezeichneten Personen führen diese Berufsbezeichnung aufgrund einer gesonderten Zulassung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Rechtsanwältin Nejla Celik gehört als Aufsichtsbehörde der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein, Gottorfstr. 13, 24837 Schleswig an.

 

Rechtsanwalt und Notar Horst-Dieter Mulack gehört als Aufsichtsbehörden der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein, Gottorfstr. 13, 24837 Schleswig, sowie der Notarkammer Schleswig-Holstein, Gottorfstr. 13, 24837 Schleswig an.

 

Rechtsanwalt Patricai Koch gehört als Aufsichtsbehörde der Rechtsanwaltskammer des Landes  Schleswig-Holstein, Gottorfstr. 13, 24837 Schleswig an. 

 

 

 

Berufshaftpflichtversicherung

 

Rechtsanwalt und Notar H.-D. Muhlack: 

Allianz Allgemeine Versicherung-AG
Großer Burstah 3
20457 Hamburg
 

 

Rechtsanwältin Nejla Celik:

Allianz Allgemeine Versicherung-AG
Großer Burstah 3
20457 Hamburg
 

 

Rechtsanwalt Karsten Kietzmann:

HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG

Riethorst 2

30659 Hannover

 

Rechtsanwältin Patrica Koch:

ERGO Group AG

ERGO-Platz 1

40198 Düsseldorf

 

 

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfaßt Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschrift gem. § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

 

Berufliche Regelungen

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im wesentlichen folgenden Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft

Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de unter der Rubrik "Berufsrecht/Berufsregeln" eingesehen werden und sind bei den jeweiligen Rechtsanwaltskammern der Länder erhältlich.

Der Berufsstand der Notare unterliegt im wesentlichen folgenden Regelungen:

  • Bundesnotarordnung
  • Beurkundungsgesetz
  • Richtlinien der Notarkammer
  • Dienstordnung für Notarinnen und Notare
  • Kostenordnung
  • Europäischer Kodex des notariellen Standesrechts

Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundesnotarkammer unter http://www.bnotk.de unter der Rubrik "Berufsrecht" eingesehen werden und sind bei den jeweiligen Notarkammern der Länder erhältlich.

 

Umsatz-Steuernummer

Die Steuernummer von Herrn Rechtsanwalt und Notar Horst-Dieter Muhlack lautet: 22 157 60352

 

Die Steuernummer von Frau Rechtsanwältin Nejla Celik lautet:

22 110 60 480

 

Steuernummer:

Die Steuernummer Herrn Rechtsanwalt Karsten Kietzmann lautet:

046/238/11684

 

 

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